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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Allgemeine Information

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der
RICHERT GROUP IMMOBILIEN INVESTMENTS, veröffentlicht unter:
https://www.richertgroup.com

Die Richert Group ist ein privates Investmenthaus mit Niederlassungen in Berlin, Dresden und Oschatz. Sie beschäftigt sich mit dem Ankauf und der Entwicklung von Immobilien mit Fokus auf die Revitalisierung von Altbauten und die Repositionierung von Gewerbeobjekten.

 

Gesetzliche Anforderungen

Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), insbesondere § 14 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 BFSG unter Verweis auf die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei im Sinne der Barrierefreiheitsanforderungen des § 3 Absatz 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit § 3 der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV). Die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA wurden teilweise umgesetzt. Einzelne Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei.

Die Website befindet sich derzeit in einer freiwilligen Selbstprüfung zur digitalen Barrierefreiheit. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, darunter:

  • Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit

  • Strukturierung der Inhalte mittels semantischer Überschriften

  •  Alt-Texte für zentrale Bilder

  • Kontrastverhältnisse

  • Responsives Design

  • Screenreader-Kompatibilität

  • Verzicht auf bewegte Inhalte ohne Steuerungsmöglichkeit

Wir sind bemüht, alle festgestellten Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

 

Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren auf unserer Website stoßen oder Anregungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
E-Mail: info@richertgroup.com

Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei ist oder Sie auf eine Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BFSG einleiten. Zuständig ist die:

Schlichtungsstelle BGG
c/o Der Bundesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Stand 30. Juni 2025

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